Abfertigung

Abfertigung ist eine Einmalzahlung nach Beendigung des Dienstverhältnisses, es gibt zwei unterschiedliche Abfertigungssysteme.

In welchem Abfertigungssystem Sie sich befinden, hängt vom Datum Ihres Dienstbeginns ab. Für Personen, deren Arbeitsverhältnis mit 1. Jänner 2003 schon bestanden hat, gilt das „alte Abfertigungssystem,“ – nach diesem Datum kommt das „neue Abfertigungssystem“ zum tragen.

Unterschiede:
Unter folgenden Voraussetzungen kommt es im alten Abfertigungssystem zur sofortigen Auszahlung der Abfertigung durch den Arbeitgeber:
1. bei Kündigung durch den/die ArbeitgeberIn
2. bei ungerechtfertigter und unverschuldeter Entlassung
3. bei berechtigtem vorzeitigem Austritt des/der ArbeitnehmerIn
4. bei Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses
5. bei einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses
6. bei Mutterschutz- bzw. Vaterschaftsaustritt (ab 5 Jahren: Hälfte der unten angeführten Entgelte - höchstens das Dreifache des monatlichen Entgelts!) Im neuen Abfertigungssystem werden die Beträge in sogenannten „Betrieblichen Vorsorgekassen“ veranlagt. Die ArbeitnehmerInnen erhalten einmal jährlich von der Betrieblichen Vorsorgekasse einen Bericht über ihr Konto.

Es steht dem/der ArbeitnehmerIn unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung frei, oder die angesparten Beträge werden weiter veranlagt – nachfolgend die Optionen:

1. Auszahlung der Abfertigung(*)
2. Weiterveranlagung in bisheriger Abfertigungskasse
3. Übertragung in die Abfertigungskasse des/der neuen ArbeitgeberIn
4. Überweisung in eine Zusatzpensionsversicherung
5. Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen
6. Übertragung in die bestehende Pensionskasse des/der ArbeitnehmerIn

(*)Nach einer gewissen Beschäftigungszeit im Betrieb ist eine Auszahlung möglich.

Nähere Informationen und Auskünfte bei Ihrem Betriebsrat! Zurück