Dienstrecht

BeamtInnen sowie Vertragsbedienstete haben im Unterschied zu den MitarbeiterInnen nach Kollektivvertrag als arbeitsrechtliche Grundlage das sog. „Dienstrecht“ – da BeamtInnen/Vertragsbedienstete zu einem Zeitpunkt an der BOKU ihren Dienst angetreten haben, als die BOKU noch eine nachgeordnete Dienststelle des Wissenschaftsministeriums war (vor 2004).

 

Das Dienstrecht für die BeamtInnen/Vertragsbediensteten ist das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) sowie das Vertragsbedienstetengesetz (VBG).

 

BDG

VBG

 

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