Krankenstand unterbricht Urlaub nämlich nur dann, wenn der Krankenstand länger als 3 Kalendertage dauert, dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, die Erkrankung dem Arbeitgeber längstens nach 3 tägiger Krankheitsdauer mitgeteilt wurde und eine ärztliche Bestätigung des Krankenstandes vorgelegt wurde.

Auch unterbricht Krankenstand keinen Zeitausgleich!