Bildungskarenz/-urlaub/Sabbatical

Bildungskarenz soll die Teilnahme an beruflichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern. ArbeitnehmerInnen können sich mit Einverständnis des Arbeitgebers für 3 bis maximal 12 Monate von der Arbeit freistellen lassen ohne das bestehende Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Während der Bildungskarenz erhalten Sie Weiterbildungsgeld. Mehr bei der AK Wien

Bildungsurlaub bedeutet eine Freistellung von der Arbeitsleistung für Weiterbildungszwecke und kann mit oder ohne Fortzahlung des Entgeltes max. 2 Monate gewährt werden. Die Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist in der Betriebsvereinbarung Bildungsurlaub geregelt.

Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell, in dem eine vorab geplante Freizeitphase angespart wird.
Die Voraussetzungen und die individuell gestaltbare temporäre Auszeit ist in der Betreibsvereinbarungen  Sabbatical geregelt.


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