Sonderwochengeld

Sondewochengeld

hiermit möchten wir Sie über das "Sonderwochengeld", einer neuen Sozialleistung zur Schließung der sogenannten Wochengeldfalle informieren.

Sonderwochengeld erhalten Personen, deren neuerlicher Mutterschutz während eines aufrechten und gesetzlich karenzierten Dienstverhältnisses (längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes) beginnt, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen wird.

Für die Administration ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei welchem das aktuelle Dienstverhältnis karenziert ist, in unserem Fall die BVAEB.

Da dieses rückwirkend ab dem 01.09.2022 beschlossen wurde können betroffene Dienstnehmer*innen bis spätestens 30.06.2025 auch einen rückwirkenden Antrag auf Sonderwochengeld bei der BVAEB stellen.