Elternkarenz

Elternkarenz ist eine Freistellung vom Dienst, gegen Entfall der Bezüge, mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Die Elternkarenz kann entweder zur Gänze von einem Elternteil in Anspruch genommen werden oder von beiden Elternteilen abwechselnd (bis zu zweimal kann gewechselt werden – allerdings muss ein Elternkarenzteil des Elternteiles mindestens 2 Monate betragen). Die Elternkarenz kann bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.
Details zum Thema Elternkarenz

Für das sog. „Papamonat“ (Möglichkeit für Väter, sich während der Schutzfrist der Mutter nach der Geburt ein Monat unbezahlt von der Arbeit karenzieren zu lassen) gibt es an der BOKU eine Betriebsvereinbarung. (Achtung! Man muss eingeloggt sein)