Videoüberwachung

Videoüberwachung und elektronische Zutrittssysteme sind an der BOKU im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt. Es dürfen keine Überwachungseinrichtungen ohne Kenntnis des Arbeitgebers und Betriebsrates in Betrieb genommen werden! Betriebsvereinbarung Überwachungseinrichtungen