Versicherung während des Erasmus+ Aufenthaltes
Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Erasmus+ Studierende müssen eine Versicherung haben, die sie vor den Risiken schützt, die mit ihrer Teilnahme an Aktivitäten während des Aufenthaltes/Studiums einhergehen. Bitte sorgen Sie daher für ausreichenden internationalen Versicherungsschutz für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes (Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung; darüber hinaus wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen). Genauere Informationen finden Sie unter ÖH-Versicherung bzw. bei Ihrer Sozialversicherung (Stichwort: European Health Insurance Card), siehe unten und im Erasmus+ Programmleitfaden (deutsche Version S. 12).
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich durch die Bezahlung des ÖH-Beitrags. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei der Absolvierung von Auslandssemestern in Europa für Unfälle oder Schäden, die im Rahmen Ihres Studiums (am Gastunicampus bzw. am Weg dorthin, gilt jedoch nicht in der Freizeit) entstehen. Für Haftpflicht- und Unfallversicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Der/die Teilnehmende läuft daher Gefahr, nicht durch Standardsysteme gedeckt zu werden, beispielsweise wenn er/sie nicht als Arbeitnehmer/in gilt oder formell nicht in seiner/ihrer Aufnahmeeinrichtung eingeschrieben ist.
Infos zu Polizzennummern, Versicherungssummen sowie Schadensmeldungen sind auf der Webseite der ÖH zu finden.
Eine Versicherungsbestätigung kann bei der ÖH beantragt werden. Schicken Sie dafür eine Email (Betreff: Bestätigung) mit Inskriptionsbestätigung an studierendenversicherung(at)oeh.ac.at und folgende Daten: Vor- und Nachname, aktuelle Wohnanschrift, Matrikelnummer und Name der Bildungseinrichtung, an der Sie studieren.
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card (diese befindet sich auf der Rückseite der e-card) sind Sie in allen EU/EWR-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien krankenversichert. Für Serbien ist zu beachten, dass Sie die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen. Die EKVK bietet eine Grunddeckung; diese Abdeckung reicht jedoch möglicherweise nicht für alle Situationen aus, z.B. bei Rückführung oder besonderer medizinischer Intervention. In diesem Fall kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein. Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Karte vor Ihrem Auslandsaufenthalt und beachten Sie, dass alle Felder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sind. Wenn Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.
In der Türkei gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Bitte informieren Sie sich daher beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), ob die Möglichkeit für eine Krankenversicherung aufgrund von bilateralen Abkommen besteht.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich zu den angeführten Infos selbständig über einen geeigneten und ausreichenden internationalen Versicherungsschutz vor Ihrem Auslandsaufenthalt und kontaktieren Sie im Vorfeld Ihre Gastinstitution, ob spezielle Versicherungen für den Aufenthalt dort empfohlen werden.
Weitere Informationen zum Thema Versicherung erhalten Sie auch bei der ÖH BOKU, bei Ihrer Sozialversicherung bzw. bei Ihrer Gastinstitution.
Hinweis: Wir empfehlen zusätzlich zu den oben genannten Versicherungen eine private Zusatzversicherung, eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrkarten und Gepäck.