1. Bewerbungsablauf & Dauer des Aufenthaltes
Welche Bewerbungsabläufe sind für meinen Erasmus+ Semesteraufenthalt notwendig?
1. Bewerbung an der BOKU über unsere Online Datenbank Mobility Online.
Bitte beachten Sie die Bewerbungszeiträume! Siehe: "Wie bewerbe ich mich"
Wurde Ihre Bewerbung an der BOKU erfolgreich angenommen, werden Sie von uns an der Partneruni für einen Auslandsaufenthalt nominiert.
2. Bewerbung an der Partneruni
Nach der erfolgreichen Nominierung durch die BOKU an der Gastuniversität, müssen Sie sich auch noch an der Gastuniversität bewerben. ACHTUNG: Die beiden Bewerbungsabläufe sind getrennt ablaufende Prozesse.
Die Bewerbungsabläufe an der Partneruni sind je nach Uni unterschiedlich (unterschiedliche Fristen, erforderliche Dokumente, etc.).
Bewerbungsdeadlines für das WS: ca. Frühling
Bewerbungsdeadlines für das SoSe: ca. Anfang Herbst
Tendenziell sind die Fristen in Skandinavien sehr früh und im Süden eher später.
Es liegt in Ihrer Verantwortung alle erforderlichen Dokumente fristgerecht einzureichen.
Sind auf dem Bewerbungsformular der Gastuniversität bereits Ihre Kurse aufgelistet, müssen Sie bereits die inhaltliche Bestätigung der Fächer von Ihrem*r Fachkoordinator*in einholen, damit die Bewerbung von der BOKU-IR Erasmus+ Outgoing Koordinatorin unterschrieben werden kann.
Die Stipendienauszahlung wird von BOKU-IR mittels Mobility Online abgewickelt. Bitte betreuen Sie daher während Ihres gesamten Aufenthaltes die Mobility Online Datenbank der BOKU und ggf. die Datenbank Ihrer Gastuniversität!
Wie wähle ich die passende Partneruni aus?
Im Suchportal Mobility Online (bitte verwenden Sie NICHT Internet Explorer, sondern einen anderen Browser!) finden Sie die Partneruniversitäten mit denen die BOKU Erasmusabkommen hat und an denen Sie ein Erasmus+ Semester verbringen können!
WICHTIG: Im Suchportal direkt die Auswahlkriterien (Studienjahr, Studienrichtung, ggf. Land) in die Suchmaske "Vorselektion Austauschmöglichkeiten" eingeben und auf "Mobilitätsmöglichkeiten im Detail anzeigen" klicken, NICHT auf den Reiter "Sofort-bewerbung" gehen.
Aufgrund von andauerenden Vertragsverhandlungen, können sich die Austauschmöglichkeiten noch ändern. Die Datenbank wird kurz vor den Bewerbungszeiträumen auf den aktuellesten Stand gebracht. Es ist aber jedenfalls empfehlenswert, bei der Bewerbung neben der ersten Wahl der Wunschgastuni auch eine zweite und dritte Wahl anzugeben, da es auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann.
Es ist auf jeden Fall auch notwendig, dass Sie sich auf der Homepage der gewünschten Universität über passende Lehrveranstaltungen informieren.
Ein Aufenthalt an einer ausländischen Universität, mit der kein aufrechtes Erasmusabkommen in der passenden Studienrichtung besteht, ist im Rahmen eines Erasmus+ Semesters nicht möglich. Hierfür könnte unter Umständen ein Erasmus+ Praktikum in Frage kommen.
Wie soll ich die Dauer meines Auslandsaufenthalts auswählen?
Bitte geben Sie als geplante Aufenthaltsdauer die exakten Semesterdaten Ihrer Gastuni an (lt. Academic Calendar).
Sollte der tatsächliche Aufenthalt dann etwas kürzer sein als geplant, wird die zweite Teilzahlung des Erasmus+ Stipendiums entsprechend angepasst (taggenaue Abrechnung lt. Aufenthaltsbestätigung am Ende des Aufenthalts). Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 60 Tage, Aufenthalte darunter sind nicht förderfähig.
Gehen die tatsächlichen Aufenthaltsdaten über den geplanten Zeitraum (wie im Grant Agreement festgehalten) hinaus, werden die Tage nicht gefördert. Der im Grant Agreement vereinbarte Zeitraum sowie das daran berechnete Stipendium gelten als Maximalförderdauer bzw. Maximalbetrag.
Aufgrund von Budgetkürzungen gibt es aktuell eine Maximalförderdauer von einem Semester. Aufenthalte für das gesamte Studienjahr sind in Einzelfällen auf Anfrage und als Zero Grant Mobilität (siehe "Was ist eine Zero-Grant Mobilität?" möglich).
Was muss ich tun, wenn ich kürzer bleibe, als ursprünglich geplant?
Tragen Sie am Ende des Aufenthalts im entsprechenden Mobility Online Workflow Schritt Ihre tatsächlichen Aufenthaltsdaten ein, laden Sie die Aufenthaltsbestätigung mit den tatsächlichen Daten herunter und lassen Sie diese frühestens in der letzten Woche Ihres Aufenthalts von der Gastuniversität unterschreiben. Anhand der Aufenthaltsbestätigung wird das Erasmus+ Stipendium taggenau abgerechnet, Sie bekommen dann bei der zweiten Rate um die Tage, die Sie kürzer geblieben sind, weniger ausgezahlt als eingangs berechnet. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.
Kann ich meinen Erasmus+ Aufenthalt verlängern?
Verlängerungen sind aktuell nur auf Anfrage und als Zero-Grant Mobilität möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte frühzeitig bei den zuständigen Erasmus+ Koordinator*innen von BOKU-IR.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Erasmus+ Aufenthalt stornieren möchte?
Bei Stornierung nach Absenden der Bewerbung an der BOKU wird für den damit verbundenen administrativen Aufwand ein Stornobetrag von € 50,- eingehoben. Ausnahme: schwere Krankheit (mit ärztlichem Attest), schwere Krankheit oder Tod von direkten Verwandten.
Schreiben Sie eine Mail an erasmus(at)boku.ac.at, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt gerne stornieren möchten und informieren Sie auch Ihre Partneruni darüber (in cc auch an erasmus(at)boku.ac.at).
2. Erasmus+ Förderung & Versicherung | Studienbeihilfe und -gebühren | OLS-Test
Wie wird meine Erasmus+ Förderung berechnet und wann wird sie ausbezahlt?
Die Erasmus+ Förderung wird anhand Ihrer geplanten Aufenthaltsdaten taggenau berechnet. Infos zu den monatlichen Zuschusshöhen pro Ländergruppe finden Sie hier.
Vor Beginn des Aufenthalts (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) wird das Grant Agreement (=Stipendienvertrag) ausgestellt und die erste Rate (70% des Gesamtstipendiums) wird ausbezahlt. Nach erfolgreichem Abschluss des Aufenthalts wird die zweite Rate (max. 30%) überwiesen. Die zweite Rate ist ggf. geringer, wenn der tatsächliche Aufenthalt kürzer ist, als der geplante Aufenthalt.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es eine Maximalförderdauer von einem Semester.
Um Anspruch auf die Erasmus+ Förderung zu haben, muss der Aufenthalt mindestens 60 Tage dauern und es müssen min. 3 ECTS pro Monat an der Gastuni absolviert und an der BOKU angerechnet werden.
Zusätzliche Top-ups (Reisekostenzuschuss/Green Travel + Studierende mit Kind(ern), Behinderung/chronischer Krankheit)
Zusätzlich zu den monatlichen Stipendienbeträgen gibt es weitere Top-ups für:
- Green Travel: € 50 einmalig (gültig im Studienjahr 2023/24)
Wenn Sie mit emissionsarmen Verkehrsmitteln an- und/oder abreisen (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, etc.) können Sie dieses Top-up beantragen. Die Beantragung erfolgt im Zuge der Stipendienberechnung vor Ausstellung des Grant Agreements vor dem Aufenthalt. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich! Wird das Top-up beantragt und es können am Ende des Aufenthalts keine entsprechenden Reisenachweise (Tickets, Belege, etc.) erbracht werden, wird das Top-up von der zweiten Rate abgezogen.
- Reisekostenzuschuss für alle Mobilitätsarten; Betrag variiert je nach Entfernung und Verkehrsmittel (gültig im Studienjahr 2024/25); siehe Zuschüsse
- Studierende mit Kind(ern): € 250 pro Monat
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit: € 250 pro Monat und Echtkostenzuschuss möglich, siehe hier.
Es kann nur ein monatliches Top-up beantragt werden, auch wenn mehrere der Kategorien zutreffen. Die Beantragung erfolgt im Zuge der Stipendienberechnung vor Ausstellung des Grant Agreements vor dem Aufenthalt, entsprechende Nachweise sind bereits zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich!
Beantragung des Erasmus+ Stipendiums & Grant Agreement
Der Stipendienvertrag über Ihre Erasmus+ Förderung (= Grant Agreement) wird zwischen den Studierenden und BOKU-IR abgeschlossen. Dieser steht frühestens kurz vor der Abreise (ca. 2 Wochen) zur Verfügung, vorausgesetzt die erforderlichen Unterlagen zur Abreise (Online Learning Agreement & Äquivalenzliste) sind vollständig. Sind diese Dokumente nicht rechtzeitig vollständig, verzögert sich die Ausstellung des Grant Agreements und damit auch die Auszahlung der ersten Rate des Erasmus+ Stipendiums.
Bitte kontrollieren Sie die im Grant Agreement übernommenen Daten sorgfältig!
Im Zuge der Stipendienberechnung vor Ausstellung des Grant Agreements können zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Fördersätzen auch noch folgende Top-ups beantragt werden (Details siehe "zusätzliche Top-ups"):
- Green Travel: € 50 einmalig (nur mehr gültig für das Studienjahr 2023/24)
- Studierende mit Kind(ern): € 250 pro Monat
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit: € 250 pro Monat und Echtkostenzuschuss
Was ist eine Zero-Grant Mobilität?
Zero-Grant bedeutet, dass Sie einen Erasmusaustauschplatz an der jeweiligen Gastuniversität erhalten, keine Studiengebühren bezahlen müssen und im Sinne der Erasmus+ Richtlinien ins Ausland gehen, aber keine Erasmus+ Förderung erhalten (andere Förderung möglich).
Muss ich während meines Erasmus+ Semesters Studiengebühren bezahlen?
Nein, während des Austauschs sind Sie studiengebührenbefreit. Weder an der BOKU noch an der Gastuniversität sind Studiengebühren zu bezahlen. ABER: Sie müssen an der BOKU den ÖH-Beitrag weiterhin einzahlen.
Bin ich über das Erasmus+ Programm versichert?
Detaillierte Infos zur Versicherung finden Sie hier.
Was ist das OLS (Online Language Support) Assessment/die EU Academy?
Vor/zu Beginn Ihres Aufenthalts bekommen Sie automatisch eine Einladung zur EU Academy, wo Sie ein Sprachassessment in Ihrer jeweiligen Unterrichts- bzw. Landessprache machen können und Zugang zu Online-Sprachkursen und Lernmaterialien haben. Ziel ist es, Erasmus+ Studierende beim Erwerb und der Vertiefung ihrer Fremdsprachkenntnisse zu fördern.
Das Sprachassessment vor dem Aufenthalt ist empfohlen (Ausnahme: Muttersprache).
3. Kurse, (Online) Learning Agreement (OLA) & Äquivalenzliste
Was ist eigentlich Erasmus Without Paper (=EWP)?
EWP ist ein Online-Austauschnetz, das verschiedene digitale Plattformen von Hochschuleinrichtungen, die an Erasmus-Austauschprogrammen teilnehmen, miteinander verbindet.
EWP ermöglicht ein effizientes Mobilitätsmanagement, indem sie den Hochschuleinrichtungen einen schnellen, sicheren, digitalen und nachhaltigen Austausch von Informationen über die Mobilität ihrer Studierenden ermöglicht und somit auf die bisherigen herkömmlichen papiergestützten Methoden verzichtet werden kann.
Die BOKU ist wie die Mehrheit der europäischen Unis bereits an das EWP-Netzwerk angebunden. Studierende können dadurch Dokumente wie zum Beispiel das Learning Agreement online bearbeiten.
Welche Kurse kann ich während meines Erasmus+ Semesters belegen?
Sie können während Ihres Erasmus+ Semesters grundsätzlich Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer oder freie Wahlfächer belegen. Es wird empfohlen, studienrelevante Kurse zu besuchen. Freie Wahlfächer dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im eigenen Studienfach (sowie in Bereichen von allgemeinem Interesse).
Je nach Gastuniversität ist die Kursauswahl für Erasmus+ Studierende unterschiedlich. Für Incomings gibt es an einigen Universitäten ein begrenztes Kursangebot (zB. wird aus einer Liste ausgewählt, es dürfen nur Kurse an der jeweiligen Fakultät ausgewählt werden, etc.); an anderen Universitäten ist das gesamte Kursangebot offen. Details dazu erfahren bzw. erfragen Sie im Laufe der Bewerbung an der Gastuniversität.
Das Verfassen der Masterarbeit während des Auslandssemesters ist grundsätzlich möglich. Die genauen Bedingungen müssen rechtzeitig vorab mit der/dem BOKU Betreuer*in, BOKU-IR sowie mit der Gastuni abgeklärt werden.
Laut Erasmus+ Programmrichtlinien müssen anrechenbare Leistungen im Ausmaß von 3 ECTS pro Monat erbracht werden, um Anspruch auf die Erasmus+ Förderung zu haben. Dies gilt auch, wenn nur freie Wahlfächer belegt werden.
Infos zur Anrechnung der Fächer finden Sie unter "Wie funktioniert die Anrechnung meiner Kurse an der BOKU?" sowie "Wissenswertes zur Anerkennung".
Kann ich während meines Erasmus Aufenthaltes Kurse an der BOKU belegen?
Nein, Sie können während Ihres Erasmus Aufenthaltes leider keine Kurse an der BOKU belegen, aber es ist möglich Prüfungen von bereits besuchten Kursen zu absolvieren.
Welche Dokumente benötige ich vor der Abreise?
Spätestens vor Ihrer Abreise müssen das Online Learning Agreement (OLA) und die Äquivalenzliste (vor dem Auslandsaufenthalt) vollständig mit allen Unterschriften in Mobility Online vorhanden sein, damit das Grant Agreement erstellt und die erste Rate des Erasmus+ Stipendiums ausbezahlt werden kann.
Für die Erstellung des Online Learning Agreements (OLA) und der Äquivalenzliste müssen Sie zuerst die Kurse, die Sie an der Gastuniversität absolvieren möchten, in Mobility Online erfassen. Die Kursauswahl wir zuerst von den BOKU-IR Koordinator*innen formell geprüft.
Nach der erfolgreichen formellen Prüfung durch BOKU-IR:
- werden die zuständigen BOKU-Fachkoordinator*innen automatisch aufgefordert, die Kursauswahl zu prüfen und das OLA digital zu signieren. In weiterer Folge wird das OLA automatisch an die Gastuniversität gesendet. In Ihrem Mobility Online Workflow sehen Sie, wie weit der Unterschriftenprozess schon ist. Sie können sich das OLA auch jederzeit anzeigen lassen bzw. als PDF herunterladen/ausdrucken.
- können Sie die Vorlage für die Äquivalenzliste (Word Dokument) herunterladen. Diese müssen Sie selbstständig prüfen, ggf. anpassen und die Unterschriften einholen. Die Äquivalenzliste ist eine BOKU-internes Dokument. Alle Infos dazu finden Sie unter "ABLAUF – Äquivalenzliste VOR dem Aufenthalt" sowie "FORM der Äquivalenzliste".
Kann ich mein (Online) Learning Agreement noch ändern, wenn es bereits in Mobility Online unterschrieben ist?
Vor der Abreise können Sie Kurse in Mobility Online noch ändern. Wurden diese von Ihnen schon bestätigt und ggf. von den zuständigen Koordinator*innen unterschrieben, melden Sie sich bitte bei BOKU-IR (erasmus(at)boku.ac.at). Das Online Learning Agreement muss erst zurückgesetzt werden, damit die Änderung der Kursauswahl möglich ist.
Nach Ankunft an der Gastuniversität können Sie das Learning Agreement auch nochmals ändern. Hierzu gibt es in Ihrem Mobility Online Workflow einen separaten Schritt, wo die Änderungen erfasst werden können. Die Änderungen nach Ankunft werden von den BOKU-IR Erasmus+ Koordinator*innen und der Gastuniversität wiederum digital bestätigt.
Bitte holen Sie für die Änderungen auch das OK Ihrer Fachkoordinatorin/Ihres Fachkoordinators und ggf. der Pflicht- bzw. Wahlpflicht-LV-Leitung ein (reicht per Mail). Falls Sie neue Kurse hinzunehmen, die Sie als Pflicht- oder Wahlpflichtfächer an der BOKU anrechnen lassen wollen, müssen Sie diese Anrechnung per Email mit dem*der zuständigen BOKU LV-Leiter*in abklären. Heben Sie das E-Mail auf, um es am Ende des Aufenthalts bei der Anrechnung Ihrer Kurse ggf. als Bestätigung beilegen zu können (siehe auch „Wie funktioniert die Anrechnung meiner Kurse?“)
Was mache ich, wenn mein OLA abgelehnt wurde?
Falls Ihr OLA von der Gastuni abgelehnt wird, kein Grund zur Panik! Wir setzen es dann einfach in Mobility Online zurück, Sie können erneut Kurse eingeben und es wird nochmal zur Bestätigung an die BOKU Fachkoordinator*innen und die Gastuni weitergeleitet.
ABLAUF – Äquivalenzliste VOR dem Aufenthalt
1. Geplante Lehrveranstaltungen in Mobility Online erfassen – nach der formalen Überprüfung durch BOKU-IR kann die Äquivalenzliste (Word Dokument) heruntergeladen werden
2. Form überprüfen und anpassen (siehe "Form der Äquivalenzlisten")
3. Bei (Wahl-)Pflichtfächern: die jeweiligen BOKU-Lehrveranstaltungsleiter*innen kontaktieren und die Anrechnungsmöglichkeit anfragen. Danach der Reihe nach die Unterschriften einholen (handschriftlich, digital, elektronische Signatur ist akzeptiert aber Achtung – ggf. wird das Dokument durch digitale Unterschriften für die weitere Bearbeitung gesperrt)
Achtung: Unterschriften dürfen keinesfalls eigenhändig zusammenkopiert werden auch nicht von selbst eingeholten Dokumenten (= Unterschriftenfälschung)
4. Wenn alle LV-Leiter*innen unterschrieben haben --> Unterschrift der zuständigen BOKU Fachkoordinatorin bzw. des zuständigen Fachkoordinators einholen.
5. An anerkennungen(at)boku.ac.at (Studienservices/Bereich Anerkennungen) senden für die Überprüfung der Äquivalenzliste und die Unterschrift des Studiendekans.
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Studiendekan oder Leiterin des Prüfungswesens bitte nicht direkt kontaktieren
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Unbedingt BOKU students-Emailadresse verwenden - Emails von externen Emailadressen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden
-
Unvollständige Äquivalenzlisten können nicht bearbeitet werden
-
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 2 – 4 Wochen zu rechnen, bitte auch Zeit für eventuell nötige Korrekturen einkalkulieren
-
Mehrfache Nachfragen sind zu unterlassen, das Verfahren wird dadurch nicht beschleunigt
6. Persönliche Abholung der unterschriebenen Äquivalenzliste nach Benachrichtigung durch die Studienservices (Abholung durch bevollmächtigte Person ist möglich).
7. Scan der gesamten Äquivalenzliste in Mobility Online hochladen und Original gut aufbewahren.
Wichtig: Für jeden Erasmus+ Aufenthalt muss die Äquivalenzliste erstellt werden, auch wenn nur freie Wahlfächer im Ausland absolviert werden.
So sollte die Äquivalenzliste aussehen: Beispiel Äquivalenzliste VOR dem Aufenthalt
Form der Äquivalenzliste - Was ist zu beachten?
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Unterschriften dürfen in keinem Fall eigenhändig zusammenkopiert werden - auch nicht von selbst eingeholten Dokumenten. Es handelt sich dabei um strafbare Urkunden- bzw. Unterschriftenfälschung.
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An der Gastuni geplante/absolvierte und anzuerkennende Lehrveranstaltungen müssen einander gegenüber-gestellt werden, damit die gewünschte Anerkennung eindeutig erkenn- und nachvollziehbar ist. Sowohl links (= absolvierte bzw. zu absolvierende LV) als auch rechts (= anzuerkennende LV) ist immer etwas einzutragen.
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Zusätzliche leere Zeilen entfernen und keine komplett leeren Seiten übermitteln
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Namen der BOKU LV-Leiter*innen vorausfüllen – unleserliche Unterschriften sind ansonsten schwer zuzuordnen
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Bei Korrekturen einer Äquivalenzliste müssen Unterschriften ggf. neu eingeholt werden
-
Äquivalenzlisten müssen als PDF, nicht als Word Dokument zur Anerkennung eingereicht werden
Beispiel: Äquivalenzliste VOR dem Aufenthalt
Beispiel: Äquivalenzliste NACH dem Aufenthalt
Welche Unterschriften benötige ich auf (Online) Learning Agreement und Äquivalenzliste?
Für Ihr (Online) Learning Agreement (vor dem Auslandsaufenthalt) benötigen Sie folgende Unterschriften (digitale Bestätigung via Mobility Online):
- Ihre Unterschrift
- Die Unterschrift Ihrer Fachkoordinatorin/Ihres Fachkoordinators an der BOKU
- Die Unterschrift Ihrer Gastuniversität (Erasmus+ Koordinator*in im International Office der Gastuniversität oder Fachkoordinator*in)
Für das geänderte Learning Agreement (nach Ankunft an der Gastuni) benötigen Sie neben Ihrer Unterschrift, die der Erasmus+ Outgoing Koordinatorin an der BOKU und die Unterschrift der Gastuniversität. Bitte holen Sie für die Änderungen auch das OK Ihres*Ihrer Fachkoordinators*in und ggf. das OK des*der LV-Leiters*in für Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächer per Mail ein.
Für die Äquivalenzliste (vor dem Auslandsaufenthalt) benötigen Sie folgende Unterschriften (direkt auf dem Dokument):
- Ihre Unterschrift
- ggf. die Unterschriften von BOKU LV-Leiter*innen (für Pflicht- und Wahlpflichtfächer)
- Die Unterschrift Ihres*Ihrer Fachkoordinators*in an der BOKU
- Die Unterschrift des Studiendekans der BOKU (über die Studienservices einzuholen)
Alle Infos zur Äquivalenzliste finden Sie unter "ABLAUF – Äquivalenzliste VOR dem Aufenthalt"
ACHTUNG: Das Kopieren von Unterschriften anderer Personen ist eine Urkundenfälschung! Es liegt in Ihrer Verantwortung alle Unterschriften vollständig und fristgerecht einzuholen! Andernfalls kann es Auswirkungen auf Ihre Erasmus+ Förderung und die Anrechnung Ihrer Fächer an der BOKU haben. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungsfristen!
Was muss ich tun, wenn LV-Leiter*innen einen Kurs, den ich mir anrechnen lassen möchte, auf der Äquivalenzliste nicht bestätigen?
Bitte erkundigen Sie sich vorab per Mail, wer für die Anerkennung eines Faches zuständig ist (normalerweise unterschreibt der/die LV-Leiter*in) und ob das Fach anrechenbar ist. Bitte führen Sie das entsprechende Fach erst nach der Vorab-Info der LV-Leitung auf der Äquivalenzliste an. Falls das entsprechende Fach nicht angerechnet werden kann, können Sie es immer noch als freies Wahlfach anführen. Hierfür benötigen Sie keine extra Unterschrift der/des LV-Leiters*in.
Was ist der Unterschied zw. (Online) Learning Agreement & Äquivalenzliste?
Das Learning Agreement ist seitens der EU für Erasmus+ Aufenthalte verpflichtend. Es handelt sich um einen "Studienvertrag" zwischen den beiden Partnerunis und der/dem Studierenden. Hier werden die geplanten Kurse von der Heimat- und von der Partneruni abgesegnet.
Eine Änderung des Learning Agreements ist bis 4 Wochen nach Ankunft möglich.
Viele Universitäten - darunter auch die BOKU - wickeln das Learning Agreement mittlerweile digital als Online Learning Agreement (OLA, manchmal auch DLA) ab. An der BOKU läuft das direkt über Mobility Online. Anderen Universitäten verwenden alternative Plattformen (zB. Dashboard, etc.) oder verwenden noch die frühere "Papierversion" (PDF) des Learning Agreements.
Die Äquivalenzliste ist ein BOKU-internes Dokument. Es handelt sich dabei um einen Vorausbescheid, der der Anrechnung der Fächer an der BOKU dient. Es gibt die Äquivalenzliste VOR Aufenthalt, welche alle geplanten Fächer beinhaltet und die Äquivalenzliste NACH Aufenthalt, in welcher Sie alle tatsächlich absolvierten Fächer anführen.
Bei Änderungen von Kursen, gibt es kein extra Dokument während des Aufenthaltes. Wenn sich eine Änderung bei einer Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltung ergibt, klären Sie die Anrechnung bitte per Email mit dem*der zuständigen BOKU LV-Leiter*in ab und bewahren Sie die Bestätigung gut auf. Am Ende des Aufenhalts müssen Sie diese ggf. für die Anrechnung der Kurse einreichen.
Die Vorlage für die Äquivalenzliste können Sie als Word Dokument aus Mobility Online herunterladen.
4. Am Ende bzw. nach dem Aufenthalt
Rückkehr an die BOKU & Auszahlung der 2. Rate
Vor der Abreise erfassen Sie bitte Ihre tatsächlichen Aufenthaltsdaten in Mobility Online und lassen die Aufenthaltsbestätigung von Ihrer Gastuniversität unterschreiben (frühestens in der letzten Woche des Aufenthalts).
Sobald Sie wieder an der BOKU sind, senden Sie bitte einen Scan der Aufenthaltsbestätigung an die Studienservices (Evidenz, studienservices@boku.ac.at). Dies muss unbedingt innerhalb der Inskriptionsfrist geschehen, damit Sie für das nächste Semester wieder an der BOKU zurückgemeldet werden können. Den Scan laden Sie auch in Mobility Online hoch, das Original bleibt bei Ihnen.
In weiterer Folge erfassen Sie die tatsächlich absolvierten Kurse an der Gastuniversität lt. Zeugnis und erstellen die Äquivalenzliste nach Aufenthalt (siehe "ABLAUF – Äquivalenzliste NACH dem Aufenthalt").
Erst wenn alle erforderlichen Dokumente zum Abschluss (siehe "Welche Dokumente benötige ich zum Abschluss meines Erasmus+ Aufenthaltes?") vollständig und korrekt in Mobility Online hochgeladen wurden, wird das Stipendium abgerechnet und die Auszahlung der 2. Rate (taggenaue Abrechnung, max. 30% des Gesamtstipendiums) in die Wege geleitet.
Welche Dokumente benötige ich zum Abschluss meines Erasmus+ Aufenthaltes?
- Aufenthaltsbestätigung von der Gastuniversität unterschrieben
- Äquivalenzliste (nach dem Auslandsaufenthalt) unterschrieben von Ihrem*Ihrer Fachkoordinator*in und dem Studiendekan Prof. Peyerl
- Originalzeugnis der Gastuniversität (Originalausdruck oder digitales Zeugnis mit elektronischer Signatur)
- Erfahrungsbericht über Ihren Aufenthalt
- ggf. Green Travel Nachweis
ABLAUF – Äquivalenzliste NACH dem Aufenthalt
1. Tatsächlich absolvierte Lehrveranstaltungen in Mobility Online erfassen und Äquivalenzliste nach Aufenthalt (Word Dokument) herunterladen
Wichtig: Eingetragene LV-Titel der Gastuni müssen der Sprache des Transcript of Records entsprechen
2. Form überprüfen und anpassen (siehe "Form der Äquivalenzlisten")
3. Falls eine Anerkennung auf der Nach-Liste neu angeführt ist, welche nicht in der Vor-Liste enthalten ist, ist eine Genehmigung der BOKU LV-Leitung (idealerweise vor der Absolvierung per Mail!) einzuholen und nachzureichen, zB. durch Unterschrift auf Nach-Liste.
Achtung: Wenn Änderungen der Kurse ohne Genehmigung durch die BOKU LV-Leitung und den Studiendekan vorgenommen werden, gibt es keine Garantie auf mögliche Anerkennung. Nur auf der Vor-Liste enthaltene Kurse werden im Sinne eines Vorausbescheids zugesagt.
4. Unterschrift der zuständigen BOKU Fachkoordinatorin bzw. des BOKU Fachkoordinators einholen.
5. Bereits genehmigte Liste vor Aufenthalt, neue Liste nach Aufenthalt inkl. Unterschrift der Fachkoordination sowie Transcript of Records der Gastuni gesammelt in einem Email an anerkennungen(at)boku.ac.at (Studienservices/Bereich Anerkennungen) senden für die Überprüfung der Äquivalenzliste und die Unterschrift des Studiendekans.
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Studiendekan oder Leiterin des Prüfungswesens bitte nicht direkt kontaktieren
-
Unbedingt BOKU students-Emailadresse verwenden - Emails von externen Emailadressen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden
-
Unvollständige Äquivalenzlisten können nicht bearbeitet werden
-
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 2 – 4 Wochen zu rechnen, bitte auch Zeit für eventuell nötige Korrekturen einkalkulieren!
-
Mehrfache Nachfragen sind zu unterlassen, das Verfahren wird dadurch nicht beschleunigt!
6. Persönliche Abholung der unterschriebenen Äquivalenzliste nach Benachrichtigung durch die Studienservices (Abholung durch bevollmächtigte Person ist möglich)
Leistungen der Nach-Liste werden erst nach persönlicher Abholung (=Bescheidübernahme) eingetragen.
7. Scan der gesamten Äquivalenzliste in Mobility Online hochladen und Original gut aufbewahren (Bescheid, den Sie zum Abschluss Ihres Studiums nochmals brauchen)
So sollte die Äquivalenzliste aussehen: Beispiel Äquivalenzliste NACH dem Aufenthalt
Wie funktioniert die Anrechnung meiner Kurse an der BOKU?
Die Anrechnung der Kurse an der BOKU erfolgt nach Abschluss des Auslandsaufenthalts über die Äquivalenzliste, siehe "ABLAUF – Äquivalenzliste VOR dem Aufenthalt" und "ABLAUF – Äquivalenzliste NACH dem Aufenthalt".
Achtung: Vergessen Sie vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts die Unterschrift des Studiendekans einzuholen, kann die Anrechnung nicht mehr über das Erasmus+ Programm erfolgen!
Sie benötigen erneut die Unterschrift Ihres*Ihrer Fachkoordinators*in und des Studiendekans. Ihr*e Fachkoordinator*in benötigt folgende Dokumente: Das Original-Sammelzeugnis (transcript of records) Ihrer Gastuniversität, die Äquivalenzlisten (beide Teile: Äquivalenzliste VOR Auslandsaufenthalt und finale Äquivalenzliste NACH Auslandsaufenthalt) und Beschreibungen der einzelnen Fächer (z.B. Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität inkl. Erklärung des Notensystems, falls es nicht am Zeugnis angeführt ist).
Falls Sie sich ein Pflicht- oder Wahlpflichtfach anrechnen lassen möchten und dies vor Ihrem Aufenthalt noch nicht auf der Äquivalenzliste vor Aufenthalt bestätigt wurde, müssen Sie für die Anrechnung die jeweilige LV von Ihrem*Ihrer LV-Leiter*in für das entsprechende Pflicht- bzw. Wahlpflichtfach an der BOKU bestätigen lassen. Schicken Sie die Äquivalenzliste nach Auslandsaufenthalt per Mail an Ihren*Ihre Pficht- bzw. Wahlpflicht-LV Leiter*in an der BOKU und lassen Sie ihn*sie bitte direkt neben der entsprechenden Pflicht- bzw. Wahlpflicht-LV unterschreiben. Dann können Sie die Äquivalenzliste nach Auslandsaufenthalt Ihrem*r Fachkoordinator*in schicken, der*die dann die gesamte Liste unterschreibt. Wurde das Pflicht- bzw. Wahlpflichtfach bereits im Vorfeld auf der Äquivalenzliste genehmigt, können Sie direkt die Unterschrift vom*von der Fachkoordinator*in einholen.
Lt. Erasmus+ Programmrichtlinien müssen anrechenbare Leistungen erbracht werden, auch wenn man nur freie Wahlfächer belegt. Daher müssen auch freie Wahlfächer von den Fachkoordinator*innen und dem Studiendekan bestätigt und angerechnet werden (min. 3 ECTS pro Monat, um Anspruch auf die E+ Förderung zu haben).
Bei Einreichung der Liste nach Aufenthalt sind alle 3 Dokumente vorzulegen (bereits genehmigte Liste vor Aufenthalt, ausgefüllte Liste nach Aufenthalt, Transcript of Records):
Sobald der*die Fachkoordinator*in die finale Äquivalenzliste unterschrieben hat, müssen Sie auch den Studiendekan Prof. Peyerl unterschreiben lassen. Dazu schicken Sie bitte Ihre Äquivalenzliste VOR Antritt, die Äquivalenzliste NACH Antritt und das Original-Zeugnis Ihrer Gastuniversität per Mail an die Studienservices (anerkennungen@boku.ac.at). Zeugnisse ohne elektronische Signatur/Amtssignatur sind bei der Abholung der Äquivalenzliste im Original vorzulegen.
Sobald Ihre Äquivalenzliste unterschrieben und abholbereit ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung von den Studienservices und können das Dokument nach Terminvereinbarung (https://boku.ac.at/studienservices/terminbuchung-studienservices) abholen. Erst mit der Unterschrift des Studiendekans ist es ein rechtsgültiger Bescheid! Bitte berücksichtigen Sie auch die Bearbeitungsfristen!
Wissenswertes zur Anerkennung
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Die Genehmigung einer Äquivalenzliste für ein nicht aktives Studium ist nicht möglich (zB. für noch nicht eingeschriebene Masterstudiengänge)
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Die Genehmigung von Anerkennungen für Lehrveranstaltungen, die nicht zum Curriculum des betreffenden Studiums gehören, ist nicht möglich
-
Noten werden einheitlich nach bayrischer Formel ermittelt bzw. umgerechnet. Die in der Äquivalenzliste nach Aufenthalt eingetragenen Noten werden von den Studienservices und dem Studiendekan geprüft und ggf. korrigiert.
Wohin soll das Zeugnis (Transcript of Records/ToR) geschickt werden?
Digitale Zeugnisse mit elektronischer Signatur bzw. gescannte Originale lassen Sie sich bitte an Ihre BOKU-Mailadresse (in cc erasmus@boku.ac.at) senden. FALLS die Gastuniversität noch Originalzeugnisse versendet, lassen Sie sich bitte das Originalzeugnis per Post an Ihre Privatadresse schicken. Wenn die Gastuniversität es nur an die BOKU direkt schickt, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die genaue BOKU-IR Adresse angegeben haben:
BOKU - University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna
BOKU-International Relations
Lisa Kargl/Claudia Zefferer
Peter Jordan Straße 82a
1190 Vienna
Austria
Was ist die verpflichtende EU Online Survey am Ende des Aufenthalts?
Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie an einer verpflichtenden Online-Umfrage der EU teilnehmen. Der Link dazu sollte Ihnen nach Ende des Aufenthalts automatisch per E-Mail zugeschickt werden.
Aktuell kommt es bei dem automatischen Versand aus dem dazugehörigen EU Tool leider noch zu massiven Verzögerungen. Bitte bestätigen Sie daher in Ihrem Mobility Online Workflow, dass Sie an der Umfrage teilnehmen werden, sobald Sie den Link erhalten. Nach Erhalt des Links haben Sie 30 Tage Zeit, um die Umfrage auszufüllen. Die Umfrage der EU-Kommission dient zur Evaluierung und Verbesserung der Mobilitätsprogramme, bei Nicht-Teilnahme kann es zu Zahlungsrückforderungen kommen.
5. Erasmus+ Koordinator*innen
Wer ist mein*e Fachkoordinator*in?
Je nach Studienrichtung sind unterschiedliche Fachkoordinator*innen zuständig, die die Kurse an der Gastuniversität inhaltlich bewerten und für akademische Fragen zur Verfügung stehen.
Wer ist mein Departmental Coordinator und wer mein Institutional Coordinator?
Der Departmental Coordinator ist Ihr*e Fachkoordinator*in und der Institutional Coordinator ist Ihr*e Erasmus+ Koordinator*in im BOKU-IR Büro.