Für einen ERASMUS+ Auslandsaufenthalt können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
- Studierende müssen zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus+ Studienaufenthaltes zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums absolviert haben.
- Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt mind. 20-30 ECTS an der BOKU (aus demselben Studienprogramm oder BOKU Bachelor Vorstudium) positiv absolviert haben.
- Notenschnitt nicht schlechter als 2,8
Jede*r Student*in hat jeweils 12 Monate im Bachelorstudium und 12 Monate im Masterstudium, sowie weitere 12 Monate im Doktoratsstudium, für Erasmus+ Auslandsaufenthalte zur Verfügung. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika und/oder Erasmus+ Studienaufenthalte verwendet werden. Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte sind von den verfügbaren 12 Monaten abzuziehen. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es aufgrund von Kürzungen Maximalförderdauern von 1 Semester.
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Erasmus+-Aufenthalt das Merkblatt (barrierefreiese Merkblatt) zu den Voraussetzungen durch.
Vor Ihrem ERASMUS+ Aufenthalt müssen Sie den Nachweis über die Anrechenbarkeit von Prüfungen im Ausland erbringen bzw. Bestätigung über Co-Betreuer*in (Master-, Bachelor-Arbeiten) an der Partneruni. Pro Semester sollten Sie 25-30 ECTS im Ausland absolvieren und diese an der BOKU auch anrechnen lassen (zumindest als freies Wahlfach). Die Rückforderungsgrenze für den ERASMUS+ Zuschuss liegt bei 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat. Der Mindestaufenthalt beträgt zwei Monate.
Sie brauchen auch einen Sprachnachweis, siehe Punkt "Wie bewerbe ich mich".
Der BOKU Language Policy Plan und sein SECONDOS Projekt unterstützen ausdrücklich Studierende mit Migrationshintergrund ihre weiteren Muttersprachen/kulturelle Herkunft besser kennenzulernen!
Arbeiten Sie während Ihres ERASMUS+ Aufenthalts an Ihrer Masterarbeit, Diplomarbeit oder Dissertation, genügt anstelle des Semesterstundennachweises die Bestätigung Ihres*r Co-Betreuers*in (von der Partneruni) über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit. Am Antrag auf Anerkennung muss dies dann auch vom*von der*dem BOKU-Betreuer*in bestätigt werden.
Vergleich: Erasmus+ Praktikum (höhere Förderung)
Wohnsitz: Die Studierenden müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem Programm- oder Partnerland durchführen, das nicht das Land der entsendenden Organisation und nicht das Land ist, in dem sich der/die Studierende während seines/ihres Studiums gewöhnlich aufhält. Mobilitäten in die Heimatstadt sind nicht förderfähig, Mobilitäten ins Heimatland werden nicht prioritär behandelt.
Alter, Nationalität, Studiendauer, ... sind egal.
Es gibt auch keine Zuverdienstgrenze.
Bitte beachten Sie weiters, dass kein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden.
Studierende Internationaler Masterprogramme können sich bei Fragen an die administrativen Koordinator*innen im BOKU-International Relations Büro wenden.
*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.