Der Erasmus+ Zuschuss dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland.
Die landesabhängige Stipendienhöhe beträgt zw. € 420,- und € 520,- pro Monat (Studienjahr 2023/24 und 2024/25) (bestehend aus einem Basiszuschuss aus Mitteln der EU und einem monatlichen nationalen Zuschuss).

Zuschussraten 2023/24

Zuschussraten 2024/25

Bei den obigen Zuschussraten handelt es sich um Richtwerte, die abhängig von der Budgetverfügbarkeit variieren können.

In der aktuellen Erasmus+ Programmperiode gibt es zusätzlich zum Mobilitätszuschuss Top-ups für:

- Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen (fewer opportunities; nur einmaliges monatliches Top-up möglich, auch wenn mehrere Kategorien zutreffen):

  • Auslandsaufenthalte mit Kind(ern): monatlicher Zuschuss von € 250,-
  • Auslandsaufenthalte für Menschen mit Behinderung/chronischen Erkrankungen: monatlicher Zuschuss von € 250,- und Echtkostenzuschuss möglich, siehe hier.

Erasmus+ Studierende, die nicht zur Gruppe der Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben, können eine Inklusionsunterstützung beantragen. Diese Personen dürfen kein Top-up erhalten. Der Antrag hierfür ist beim OeAD zu stellen und wird über BOKU-IR abgewickelt.
Hinweis: Es besteht kein automatischer Anspruch auf die Inklusionsunterstützung, es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung durch die Hochschule sowie durch den OeAD als nationale Agentur.

- Top-up für Green Travel in der Höhe € 50,- (einmalig; gültig im Studienjahr 2023/24)

- Reisekostenzuschuss für alle Mobilitätsarten:
   Betrag variiert je nach Entfernung und Verkehrsmittel (gültig im Studienjahr 2024/25)
   Vorlage: Ehrenwörtliche Erklärung für umweltfreundliches Reisen

70% des Gesamtzuschusses werden zu Beginn des Aufenhalts ausbezahlt und 30% nach erfolgreichem Abschluss.

Aufgrund der Budgetlage sind Verlängerungen des Erasmus Aufenthalts derzeit nur als Zero-Grant-Mobilität (= Erasmus-Status & Studiengebührenbefreiung bleiben aufrecht; die selben Voraussetzungen und Abläufe wie für eine reguläre Erasmus+ Mobilität) eventuell in Kombination mit anderen Förderungen (keine EU- oder Bundesmittel) möglich (bitte melden Sie sich bei Interesse frühzeitig bei den zuständigen Erasmus+ Koordinator*innen).

Zum Zeitpunkt Ihres Auslandssemesters sind Sie sowohl an der BOKU als auch an der Partneruniversität von Studiengebühren befreit. An der BOKU ist nur der ÖH Beitrag einzubezahlen.

Studienbeihilfenbezieher*innen: Ansuchen um Auslandsstudienbeihilfe ist möglich + gleichzeitiger Bezug des Erasmus Zuschusses

Zusätzlich gibt es noch Stipendien von Bundesländern (Details jeweils auf der Homepage der Landesregierung), Kulturinstituten,... oder auch www.grants.at. Bitte beachten Sie, dass ein Erasmus+ Stipendium nicht mit anderen Auslandsstipendien, die vom BMWFW, BMBF oder andere Bundesstellen direkt finanziert werden, kombinierbar ist; ebensowenig mit anderen Zuschüssen aus Mitteln der EU (z.B. Joint Master Degree Förderung).

Sprachkurse
Manche Universitäten bieten vorbereitende Sprachkurse vor Semesterbeginn an. Diese können natürlich in eigenem Interesse absolviert werden und als freie Wahlfächer angerechnet werden. Es gibt allerdings kein zusätzliches Stipendium für diesen Zeitraum.

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.