Ausdehnung des Gleitzeitrahmens
Aufgrund der länger andauernden Hitzeperiode beschloss der Betriebsrat die bestehende Betriebsvereinbarung zur geltenden Arbeitszeitraum temporär anzupassen. Im Zeitraum vom 01.06. bis 30.09.2026 können BOKU-Mitarbeiter*innen demnach ihren Arbeitszeitbeginn bereits um 6 Uhr morgens in Anspruch nehmen.