Schwerpunkt Marketing im Masterstudium Agrar- & Ernährungswirtschaft
Das Masterstudium Agrar- & Ernährungswirtschaft bietet die Möglichkeit der persönlichen Schwerpunktsetzung im Bereich Marketing.
- Welche Inhalte erwarten Sie?
- Welche Berufe können Sie nach dem Schwerpunkt ergreifen?
- Welche Erfahrungen berichten unsere Studierenden und Absolvent*innen?
>> Klicken Sie sich durch die Vorstellung des Schwerpunkts Marketing und finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
Eine Anerkennung für die dem Institut zugeordneten Lehrveranstaltungen kann dem Gesetz entsprechend dann beantragt werden, wenn eine oder mehrere bereits positiv absolvierte Prüfung/en an einer in- oder ausländischen Universität mit einer der Lehrveranstaltungen gleichwertig in Inhalt und Umfang (ECTS) ist.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag in der Studienabteilung, die Ihr Ansuchen formell prüft, bevor es zur inhaltlichen Prüfung an das Institut weitergereicht wird.
Weiter Informationen finden Sie unter: Informationen zu Anerkennungen an der BOKU
Kommissionelle Prüfungen
Im Falle eines kommissionellen Letztantritts in einer Lehrveranstaltung des Instituts wenden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin an das Institutssekretariat (Frau Hafenscher; kerstin.hafenscher@boku.ac.at; +43 1 47654-73500). Bitte geben Sie im Zuge dessen den Antrag auf Abhaltung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung vorausgefüllt inkl. persönlicher Unterschrift im Sekretariat ab. Das Sekretariat koordiniert nach Erhalt des Antrages den Prüfungstermin mit dem Prüfungssenat - die Felder 'Vorschlag Prüfungstermin' und 'Vorschlag Prüfungskommission' müssen von Ihnen somit im Antrag nicht ausgefüllt werden.
Der Antrag auf Abhaltung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung muss mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin vollständig ausgefüllt und unterschrieben in den Studienservices eingereicht werden, deshalb melden Sie sich so früh wie möglich beim Institussekretariat um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen!
Der Letztantritt wird im Regelfall mündlich geprüft. Weitere Informationen sowie Formulare.